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Wussten Sie schon?

Der Gesetzgeber fordert vom Unternehmer eine nachweisliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) und einen Arbeitsmediziner.

Je nach Anzahl der Arbeitnehmer ist eine bestimmte Stundenzahl vorgeschrieben. Die können sowohl durch eine eigene FASI als auch durch eine externe FASI erbracht werden.

Kontakt:
Tel.: (+ 49) 4244 – 95135
Fax: (+ 49) 4244 - 95070
E-Mail: info [at] ubfas.de

Unternehmensberatung

Wir beraten Sie jederzeit kompetent und rechtskonform. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Spezialist für betrieblicher Arbeitssicherheit.

  • Aufbau einer Arbeitssicherheitsstruktur
  • Erstellung der Formulare

Prüfungen

Prüfung ihrer Ortsveränderlichen Geräte, Pflegebetten, Leitern und kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore

  • Ermittlung ihrer Prüfpflichtigen Arbeitsmittel
  • Beratung zur Dokumentation und den Prüfzyklen