Unternehmensberatung
Wir beraten Sie jederzeit kompetent und rechtskonform. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Spezialist für betrieblicher Arbeitssicherheit.
- Aufbau einer Arbeitssicherheitsstruktur
- Erstellung der Formulare
www.ubfas.de
Der Gesetzgeber fordert vom Unternehmer eine nachweisliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) und einen Arbeitsmediziner.
Je nach Anzahl der Arbeitnehmer ist eine bestimmte Stundenzahl vorgeschrieben. Die können sowohl durch eine eigene FASI als auch durch eine externe FASI erbracht werden.
Kontakt:
Tel.: (+ 49) 4244 – 95135
Fax: (+ 49) 4244 - 95070
E-Mail: info [at] ubfas.de
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Prüfung ihrer Ortsveränderlichen Geräte, Pflegebetten, Leitern und kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore