Prüfung medizinischer Geräte u. Pflegebetten

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Medizinische Geräte

Wussten Sie schon?

Das die Grenzwerte für Medizinische Geräte bei der DGUV V3 Prüfung wesentlich niedriger liegen, als bei den normalen Arbeitsmitteln

Kontakt:
Tel.: (+ 49) 4244 – 95135
Fax: (+ 49) 4244 - 95070
E-Mail: info [at] ubfas.de

Medizinische Geräte

Rechtssichere Prüfung und Dokumentation Ihrer medizinischen Geräte, in der Regel alle 12 bis 24 Monate, mit Prüfprotokoll.

Pulse Oxymeter, Versorgung mittels Schaltnetzteil – Kaltgeräte Anschlusskabel. Das Pulse Oxymeter verfügt auch über Patienten-Anwenderteile.

  • Für Medizinische Geräte ist eine besondere Prüftechnik erforderlich
  • Die Grenzwerte liegen weit unter den normalen Arbeitsmitteln

Pflegebetten:

Rechtssichere Prüfung und Dokumentation Ihrer medizinischen Geräte (Pflegebetten), in der Regel jährlich, mit Prüfprotokoll.

Die Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. nach den Vorgaben der Hersteller. Zu der elektrischen Prüfung erfolgt auch eine mechanische Prüfung.

  • Die mechanische Prüfung macht 90% der Gesamtprüfung aus
  • Eine Bettenprüfung umfasst bis zu 30 Prüfpunkte